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- Veröffentlicht: 2019-07-26T11:43:42+02:00
- Autor: Dirk Borbe

# Datenschutz & Consulting⏎  aus Hamburg

Datenschutz und Informationssicherheit ist kein Sprint oder ein einmaliges Projekt–
sondern sollte zu einem Prozess werden mit der Aufgabe für das Management diesen
stetig zu verbessern.

## Kennen Sie folgende Herausforderungen?

![](https://dundc.org/wp-content/uploads/2022/07/Vector.png)

#### Herausforderungen #1

Im Alltag gibt es keine oder (zu) wenig Zeit, um sich diesen wichtigen Themen zu
widmen. Es wird daher dauerhaft aufgeschoben, was etliche Risiken birgt.

![](https://dundc.org/wp-content/uploads/2022/07/Vector-1.png)

#### Herausforderungen #2

Das Wissen um deren Wichtigkeit ist zwar vorhanden, aber nicht wie es pragmatisch
umgesetzt werden kann.

![](https://dundc.org/wp-content/uploads/2022/07/Vector-2.png)

#### Herausforderungen #3

Das Problem: eigene Leute zu finden, auszubilden und sie ganz / teilweise abzustellen.
Auch hierfür fehlen die Ressourcen.

![DSGVO-Symbol mit Schlössern – Datenschutzbeauftragter für Unternehmen](https://
dundc.org/wp-content/uploads/2022/09/AdobeStock_192361807-scaled.webp "AdobeStock_247306172_Preview
1")

## Leistungen als Berater & Auditor

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![Laptop mit Schloss-Symbol – Informationssicherheit im Unternehmen](https://dundc.
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#### Compliance

## Ausgangslage

Compliance bedeutet Rechtstreue und beschreibt die Einhaltung aller gesetzlichen
Bestimmungen sowie interner Richtlinien durch Unternehmen und ihre Mitarbeiter. 
Verstöße gegen Compliance Vorschriften können weitreichende Auswirkungen haben.

Neben Geldstrafen oder Schadensersatzklagen kann ein massiver Reputationsverlust
für das Unternehmen die Folge sein. Verantwortlichen Personen im Unternehmen drohen
bei Vergehen Freiheits- oder Geldstrafen oder arbeitsrechtliche Konsequenzen bis
hin zur Kündigung.

Das Hinweisgeberschutzgesetz hat das Ziel:

 * die hinweisgebenden Personen zu schützen.

Haben sie mehr als 50 Mitarbeiter im Unternehmen?
Dann benötigen sie eine Meldestelle!

Aber sehen sie Compliance Aufgaben nicht nur als Pflicht, sondern als eine Chance!

Sie haben die Chance Risiken von Unternehmen abzuwenden.Sie haben die Chance über
Missstände informiert zu werden bevor diese auf anderen Wegen an die Öffentlichkeit
gelangen.

## Was ist zu tun?

Sie müssen nur entscheiden, ob sie die Meldestelle intern (durch Bereitstellung 
von Ressourcen und Aufbau von Wissen) oder extern umsetzen wollen.

Ich unterstütze sie als externe Vertrauensperson bei:

 * der Erstellung von Richtlinien
 * der Schulung der Mitarbeiter
 * der Definition der Meldeprozesse
 * der Einrichtung einer Meldestelle
 * der Bearbeitung der Meldungen
 * der Sicherstellung der Vertraulichkeit

Kontaktieren sie mich gerne per Telefon / Mail für ein unverbindliches Angebot und
testen sie das Hinweisgebertool gerne schon einmal aus.

[https://www.whistlebox.de/wb/740972354/](https://www.whistlebox.de/wb/740972354/)

 [Mehr lesen](https://dundc.org/void(0);)

![Mitarbeiter am Laptop mit Sicherheitssymbolen – ISMS nach ISO 27001](https://dundc.
org/wp-content/uploads/2022/09/AdobeStock_439166548-scaled.webp)

####  DSB

## Ausgangslage:

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden?

**Wenn**

 * die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird,
 * die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht,
 * welche aufgrund ihrer Art,
 * ihres Umfangs und/oder
 * ihrer Zwecke

 * eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen
   erforderlich machen, oder
 * die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von
   Daten gem. Art 9 DSGVO besteht.

**(s. Art. 37 DSGVO Benennung eines Datenschutzbeauftragten) Das Bundesdatenschutzgesetz
ergänzt die Anforderungen im § 38 BDSG:**

 * Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen einen Datenschutzbeauftragten,
   wenn sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten 
   Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
 * Werden Verarbeitungen vorgenommen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
   nach unterliegen,
 * oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung,
 * der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung,

haben sie **unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen**
einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

## Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

 * Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten
 * Überwachung der Einhaltung der DSGVO
 * Überwachung der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener
   Daten
 * Schulung der Mitarbeiter
 * Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
 * Überwachung der Durchführung einer DSFA
 * Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

**Das bedeutet u.a.:** wenn eine Videoüberwachung installiert ist, dann ist eine
Datenschutzfolgenabschätzung genauso zwingend erforderlich wie die Benennung eines
Datenschutzbeauftragten.

 * Vorteil für kleinere Unternehmen (unter 20 Mitarbeiter)? Nein, denn an die Gesetze
   müssen sie sich trotzdem halten.
 * Tipp: Warten sie nicht, bis sie 20 oder mehr Mitarbeiter haben und sie einen 
   Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Fangen sie früh(er) an. Errichten sie
   ihr Unternehmen gleich auf einem soliden Fundament.

## Angebot:

Ich stehe Ihnen mit sehr gerne als Berater in Datenschutzfragen, Auditor oder externer
Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Mein Angebot wird auf die Kundenbedürfnisse
angepasst und nicht umgekehrt. In einem kostenlosen und unverbindlichen „Kennenlern-
Meeting“ werden die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit besprochen. Ich gebe dabei
die Richtung vor, aber die Geschwindigkeit der Umsetzung liegt beim Kunden.

 [Mehr lesen](https://dundc.org/void(0);)

![Laptop mit Cybersecurity-Symbolen – Vorbereitung auf NIS-2](https://dundc.org/
wp-content/uploads/2022/09/AdobeStock_464986480-scaled.webp)

#### ISB

## Problem / Ausgangslage:

Informationssicherheit wird häufig vernachlässigt, sodass sie hinter dem Tagesgeschäft
zurückfällt.

Dadurch besteht bei unklarer Aufteilung der Zuständigkeiten die Gefahr, dass Informationssicherheit
grundsätzlich zu einem „Problem anderer Leute“ wird. Damit wird die Verantwortung
für Informationssicherheit so lange hin- und hergeschoben, bis keiner sie mehr zu
haben glaubt.

Um dies zu vermeiden, sollte ein Hauptansprechpartner für alle Aspekte rund um die
Informationssicherheit, ein Informationssicherheitsbeauftragter oder kurz ISB, ernannt
werden, der die Aufgabe „Informationssicherheit“ koordiniert und innerhalb der Institution
vorantreibt.

Ob es neben einem solchen weitere Personen mit Sicherheitsaufgaben gibt und wie 
die Informationssicherheit organisiert ist, hängt von der Art und Größe der Institution
ab.

## Umsetzung:

Es ist empfehlenswert, die Position des Informationssicherheitsbeauftragten direkt
der obersten Leitungsebene zuzuordnen. Es ist davon abzuraten, den Sicherheitsbeauftragten
in der IT-Abteilung zu verorten, da es hierbei zu Rollenkonflikten kommen kann.

Um einen Sicherheitsprozess erfolgreich planen, umsetzen und aufrechterhalten zu
können, müssen die Verantwortlichkeiten klar definiert werden.

Es müssen also Rollen definiert sein, die die verschie¬denen Aufgaben im Hinblick
auf das Erreichen der Informationssicherheitsziele wahrnehmen müssen. Zudem müssen
Personen benannt sein, die qualifiziert sind und denen im ausreichenden Maße Res
¬sourcen zur Verfügung stehen, um diese Rollen ausfüllen zu können.

## Zuständigkeiten und Aufgaben des ISB:

Der Informationssicherheitsbeauftragte ist zuständig für die Wahrnehmung aller Belange
der Infor¬mationssicherheit innerhalb der Institution. Die Hauptaufgabe des ISB 
besteht darin, die Unternehmensleitung bei deren Aufgabenwahrnehmung bezüglich der
Informationssicher¬heit zu beraten und diese bei der Umsetzung zu unterstützen.

**Seine Aufgaben umfassen unter anderem:**

 * den Informationssicherheitsprozess zu steuern und an allen damit zusammenhängenden
   Aufga¬ben mitzuwirken,
 * die Leitungsebene bei der Erstellung der Leitlinie zur Informationssicherheit
   zu unterstützen,
 * die Erstellung des Sicherheitskonzepts, des Notfallvorsorgekonzepts und anderer
   Teilkonzepte und System-Sicherheitsrichtlinien zu koordinieren sowie weitere 
   Richtlinien und Regelungen zur Informationssicherheit zu erlassen,
 * die Realisierung von Sicherheitsmaßnahmen zu initiieren und zu überprüfen,
 * der Leitungsebene und dem IS-Management-Team über den Status quo der Informationssicherheit
   zu berichten,
 * sicherheitsrelevante Projekte zu koordinieren,
 * Sicherheitsvorfälle zu untersuchen,
 * Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur Informationssicherheit zu initiieren
   und koordi¬nieren.

Der ISB ist außerdem bei allen größeren Projekten, die deutliche Auswirkungen auf
die Informations¬verarbeitung haben könnten, zu beteiligen, um die Beachtung von
Sicherheitsaspekten in den ver¬schiedenen Projektphasen zu gewährleisten. So sollte
der ISB bei der Planung und Einführung neuer Anwendungen und IT-Systeme ebenso beteiligt
sein wie bei neuen ICS-Komponenten oder wesent¬lichen Änderungen der Infrastruktur.

## Angebot:

Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise sehr gerne für die Rolle als ISB oder als externer
Berater in ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Vor Zusammenarbeit wird in einem „Kennenlern-Meeting“ die strategischen und taktischen
Ziele sowie Organisation als auch Zeit und Budget besprochen, damit ein für sie 
passendes Angebot erstellt werden kann.

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![Team bei der Arbeit mit Laptop und Tablet – Compliance im Unternehmen](https://
dundc.org/wp-content/uploads/2022/09/AdobeStock_177641141-scaled.webp)

####  ISMS

## Ausgangslage:

 **VdS Richtlinien: **

Die VdS-Richtlinien 10000 enthalten konkrete Vorgaben und Hilfestellungen für die
Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sowie konkrete
Maßnahmen für die organisatorische sowie technische Absicherung von IT-Infrastrukturen.

Sie sind speziell auf KMU zugeschnittene Mindestanforderungen an die Informationssicherheit.

Sie bieten genau das Schutzniveau, das kleine und mittlere Unternehmen benötigen,
ohne sie finanziell oder organisatorisch zu überfordern.

Die VdS 10000 Richtlinie bilden eine gute Basis oder Etappenziel auf dem Weg zu 
weiteren Zielen wie den BSI IT-Grundschutz oder die ISO 27001.

**ISO/IEC 27001** ist die anerkannteste internationale Norm für Informationssicherheits-
Managementsysteme.

Sie legt die Anforderungen für Herstellung, Einführung, Betrieb, Überwachung, Wartung
und Verbesserung eines dokumentierten Informationssicherheits-Managementsystems (
ISMS) fest.

Wofür ist eine ISO 27001 Zertifizierung sinnvoll?

 * Einhaltung von Anforderungen (geschäftlich, rechtlich, vertraglich, regulatorisch)
 * Vermeidung von Datenschutzverstößen und Bußgeldern
 * Kontinuierliche Informationssicherheit im Unternehmen verankern
 * Für die Gewinnung neuer Kunden, z.B. wenn der Auftraggeber eine ISO 27001 Zertifizierung
   verlangt
 * Image, Verbessern sie ihren Ruf
 * ständige Überprüfen ihrer Sicherheitsmaßnahmen
 * Reduzierung der Haftungsrisiken der Geschäftsführung

## Umsetzung:

Schon vor der Entscheidung des Managements für ein Aufbau eines ISMS kann ich sie
auf dem Weg zu einer erfolgreichen Zertifizierung unterstützen.

Wichtig dabei sind 2 Dinge

 * Die Geschäftsführung muss 100% hinter dem Projekt stehen und
 * Die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.

## Angebot:

Mit einer Zertifizierung nach ISO 27001 können Sie die Wirksamkeit Ihres Informationssicherheitsmanagementsystems(
ISMS) nachweisen. Dieser Standard definiert die Anforderungen, die an die Einführung,
Umsetzung, Dokumentation und Verbesserung eines ISMS gestellt werden.

Ich biete folgende Unterstützung an:

 * Unterstützung beim Aufbau eines ISMS
 * Begleitung bei der Umsetzung von ISO 27001
 * Durchführung eines internen Audits
 * Hilfe bei externen und Zertifizierungsaudits
 * Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Richtlinien
 * Begleitung bis zum Erreichen der Zertifizierungsreife
 * Optional auch als Informationssicherheitsbeauftragter

In der Regel werden 12 bis 18 Monate benötigt, um ein ISMS aufzubauen und dieses
zertifizieren zu lassen. Wie ich sie dabei möglichst effizient unterstützen kann,
besprechen wir gemeinsam vorab in einem für sie kostenlosen und unverbindlichen „
Kennenlern-Meeting“.

 [Mehr lesen](https://dundc.org/void(0);)

![Unterzeichnung eines Vertrags – transparente Verträge](https://dundc.org/wp-content/
uploads/2023/11/AdobeStock_629675434_new.jpg)

####  NIS-2

## Herausforderung oder Chance?

Die NIS2-Richtlinie stellt eine große Herausforderung, aber auch eine Chance für
Unternehmen dar, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu stärken und das Vertrauen ihrer
Kunden und Partner zu festigen.

Die NIS-2 Richtlinie gilt nicht nur für kritische Infrastruktur, sondern schon für
Unternehmen ab 50 Mitarbeiter oder einem Umsatz ab 10 Mio. €.

 
 **Allgemeine Anforderungen der NIS-2-Richtlinie: **

 * Risikobewertung
 * Sicherheitsrichtlinien und -verfahren

 * Schulungen und Bewusstseinsbildung
 * Notfallpläne und Notfallmaßnahmen
 * Mobile Device Management (MDM):
 * Sicherheitsüberwachung (Penetration-Tests)
 * Incident Reporting
 * Meldeverfahren
 * Sicherheit in der Lieferkette
 * BCM
 * Verschlüsselung
 * Dokumentation und Nachweis

Sicherheitskultur fördern: Eine Sicherheitskultur im Unternehmen zu etablieren, 
in der Sicherheit eine zentrale Rolle spielt, ist von entscheidender Bedeutung.

Die Unternehmensleitung haftet mit ihrem Privatvermögen für die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen.

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## Mein Prozess

![](https://dundc.org/wp-content/uploads/2022/07/Vector-3.png)

#### #1 Analyse

Ich ermittele den konkreten Bedarf Ihres Unternehmens.

![](https://dundc.org/wp-content/uploads/2022/07/Group.png)

#### #2 Konzeption

Ich entwickele für Sie sichere und individuelle Konzepte.

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#### #3 Betreuung

Ich begleite Sie kurz- und langfristig bei der Umsetzung.

## Ihr Ansprechpartner Dirk Borbe

Ich bringe meinen Kunden nicht nur das Thema „Datenschutz“ verständlich rüber und
liefere pragmatische Lösungen.

Datenschutz und IT Sicherheit sind zwar unterschiedliche Dinge – sollten aber nicht
getrennt werden.

 * Datenschutz (DSB)
 * Informationssicherheit (ISB)
 * Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
 * ISO 27001 / BSI Grundschutz
 * Risikomanager nach ISO 31000, ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz
 * BSI IT-Grundschutz Berater

zur Verfügung.

Mein Ansatz ist es nicht nur die Pflicht zu erfüllen sondern als Kür die Chancen
zu nutzen um interne Prozesse und Abläufe zu verschlanken.

 Dabei helfen mir meine Erfahrungen mit verschiedenen Projektmethodiken (klassisch,
agil, lean).

 Die gesetzlichen Vorgaben verständlich erklären und mit dem Ist Zustand im Unternehmen
zu vergleichen sind immer die ersten Schritte bei der Auditierung des Unternehmens.

 Dann die "Lücken" erkennen und je nach Dringlichkeit und Risiko priorisieren.

 Die Transformation vom Projekt zum Prozess. Idealerweise in einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess.

 "Analysieren - Priorisieren - Minimieren - Dokumentieren - Kommunizieren"

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#### 󠀁[Individuelle Beratung- kostenlosen "30 Minuten Termin" vereinbaren.](https://meet.brevo.com/dirk-borbe)󠁿

![](https://dundc.org/wp-content/uploads/2022/07/security-1.png)

#### Expertenwissen

## Dirk Borbe

##### Inhaber

![](https://dundc.org/wp-content/uploads/2022/07/Group-48096316.png)

#### Telefon

+49 162 58 17 253

![](https://dundc.org/wp-content/uploads/2022/07/Group-48096318.png)

#### E-Mail-Adresse

info@dundc.org

## Meine Partner

![Logo G DATA Authorized Partner](https://dundc.org/wp-content/uploads/2022/07/Frame-
48097544.png "Frame 48097544")

![Logo DRACOON](https://dundc.org/wp-content/uploads/2022/07/Frame-48097545.png "
Frame 48097545")

![Logo Robin Data Certified Implementer](https://dundc.org/wp-content/uploads/2022/
07/Frame-48097546.png "Frame 48097546")

![Logo Cyber-Sicherheitsnetzwerk](https://dundc.org/wp-content/uploads/2024/04/Cyber-
Sicherheitsnetzwerk-cropped.png "Cyber-Sicherheitsnetzwerk-cropped")

![Logo Hornetsecurity](https://dundc.org/wp-content/uploads/2023/10/hornet_logo.
png "hornet_logo")

## Meinungen meiner Klienten

Mit Dirk arbeiten wir auf vertrauensvolle und transparente Art zusammen. Dirk verstärkt
unser Team und bereichert uns durch sein breit aufgestelltes Wissen, aber auch die
Fähigkeit zuhören zu können.

### Franz Obermayer

#### FOXGROUP

Dirk hat bei uns das Thema Datenschutz sehr gut implementiert. Alle anfänglichen
Abneigungen zu diesem Thema und auch durch der Druck von aussen wurde uns durch 
seine ruhige, verständnisvolle und kompetente Art genommen. Nun haben wir eine Basis,
auf der wir weiter arbeiten und aufbauen können. Die Zusammenarbeit können wir empfehlen.

### Nicole Scheich

#### Orgahead Consulting & Trading GmbH

Absolut empfehlenswert! Dirk übertraf alle Erwartungen mit seiner professionellen
Arbeitsethik und exzellenten Ergebnissen.

#### all-connect GmbH, München

## DSB oder ISB für Hamburg benötigt? Ich unterstütze Sie gerne.

Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nimmt Zeit und Manpower in Anspruch. Als externer
DSB / ISB für Hamburg und die norddeutsche Region nehme ich Ihnen diese Mühen ab
und bringe Know-how in Ihr Unternehmen. 

Wussten sie, dass grundsätzlich möglich ist und sich besonders bei Unternehmen bis
50 Mitarbeitern empfiehlt, die Aufgaben aus Datenschutz und der Informationssicherheit
durch eine Person in Personalunion erledigen zu lassen?

Mit meinem ganzheitlichen Ansatz meiner Beratung decke ich diese Anforderungen umfassend
und professionell ab:

##### Datenschutz für Ihr Startup

Ob Einzelunternehmer, Kaufmann oder regionale Firma – die Richtlinien der DSGVO 
sind von jedem Unternehmen zu erfüllen. Ich helfe Ihnen beim Datenschutz vom Startup
bis zum erfahrenen Fachbetrieb weiter.

##### Echte Informationssicherheit gewinnen

Oft herrscht Unsicherheit bei Entscheidern und Mitarbeitern, wie sich digitale Informationssicherheit
im Betrieb realisieren lässt. Hier liefe ich konkrete Ansätze, die sich schnell 
in den Arbeitsalltag integrieren lassen.

##### Keine Angst vor Bußgeldern

Teure Strafen bei Verstößen gegen die DSGVO werden sicher auch von Ihrem Unternehmen
gefürchtet. Mit mir als externer DSB für Hamburg und Umgebung gehen Sie keine Kompromisse
ein.

![Beratungsgespräch zu Datenschutz und Informationssicherheit](https://dundc.org/
wp-content/uploads/2022/10/AdobeStock_100432596.jpeg "A group of successful businessmen.
Discussion of the important contract of the company.")

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![Dirk Borbe, externer Datenschutzbeauftragter in Hamburg](https://dundc.org/wp-
content/uploads/2022/07/AdobeStock_173659527_Preview-3.png)

## Leistungen kombinieren

Egal, ob als ihr DSB, ISB als Unterstützung beim Aufbau eines ISMS oder den Anforderungen
aus NIS-2 kenne ich die enge Verzahnung vieler Anforderungen.

Mit mir vertrauen Sie auf einen einzelnen Ansprechpartner, um Lösungen im Bereich
Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit sowie die Einhaltung branchenrelevanter
Normen zu finden.

Bereits in unserem Erstgespräch klären wir gemeinsam ab, welches Leistungsspektrum
für Ihr Unternehmen interessant und relevant ist. Da die IT-Sicherheit nicht auf
bestimmte Bereiche beschränkt ist, bin ich als „Digitaler Ersthelfer“ auch Mitglied
im Cyber-Sicherheitsnetzwerk CSN. Das CSN ist ein freiwilliger Zusammenschluss von
qualifizierten Experten für eine IT-Vorfallsbearbeitung.

Die Experten stellen ihre individuelle Expertise und ihr individuelles Knowhow zur
Behebung von IT-Sicherheitsvorfällen zur Verfügung. Wir helfen damit die IT-Sicherheitslage
in Deutschland zu verbessern. An das Cyber-Sicherheitsnetzwerk können sich sowohl
Unternehmen als auch Privatleute, die von einem IT-Sicherheitsvorfall betroffen 
sind, wenden. Dabei steht die Digitale Rettungskette im Mittelpunkt der reaktiven
Unterstützungsleistung.

Über die kostenfreie Hotline Nummer 0800-274 1000 können sich Betroffene bei der
Kontaktstelle des CSN melden und werden an das entsprechende Glied der Digitalen
Rettungskette vermittelt.

 [Mehr lesen](https://dundc.org/void(0);)

![Unterzeichnung eines Vertrags – transparente Verträge](/wp-content/uploads/2023/
11/AdobeStock_629675434_new.jpg)

## Transparente Verträge

Mein Dienstleistungsvertrag als Datenschutzbeauftragter fasst alle vereinbarten 
Leistungen detailliert zusammen. So gewinnen beide Seiten sachliche und rechtliche
Sicherheit, welche Kompetenzen in meinen Aufgabenbereich fallen.

Sollten Sie meinen Dienstleistungsvertrag als Datenschutzbeauftragter mit der Zeit
anpassen wollen, stellt dies selbstverständlich kein Problem dar. Schließlich kann
sich die rechtliche Situation für Ihre Branche oder Firma verändern.

![Porträt eines Kunden](/wp-content/uploads/2022/10/AdobeStock_285983137.jpeg)

## Fortwährender Service

Themen wie Datenschutz und Compliance werden in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen.
Ich verstehe mich deshalb nicht als Partner für die einmalige Optimierung Ihrer 
betrieblichen Situation.

Gerne begleite ich Sie beim Thema Datenschutz vom Startup bis zum wachsenden Unternehmen,
stets mit einer direkten Anpassung der jeweils gültigen Grundlagen und rechtlichen
Rahmenwerte. Zögern Sie nie, bei Fragen zu datenschutzrelevanten Themen auf mich
als externen DSB direkt zuzukommen.
